Der Schutz der Böden ist sowohl im Bundes-Bodenschutzgesetz (1999) als auch in der Bundes-Bodenschutzverordnung (2023) verankert, um fruchtbare Böden gegen physikalische, chemische und biologische Belastungen zu schützen.
Über Jahrmillionen haben sich unsere Böden durch Verwitterungsprozesse gebildet. Da dieser Prozess sehr langsam ist, steht die Ressource Boden nur in begrenztem Umfang zur Verfügung und kann nur in sehr geringem Maße vermehrt werden. Intakte Böden üben viele Funktionen aus:
Der Boden kann die meisten dieser Funktionen nur erfüllen, wenn Wasserhaushalt und Durchlüftung nicht gestört werden, Pflanzen ausreichend Nährstoffe und Platz zum Wurzeln finden und Schadstoffe sich in Grenzen halten.
Jede große oder kleine Baumaßnahme stellt einen Eingriff in die Unversehrtheit des Bodens dar. Durch die Bodenkundliche Baubegleitung soll eine schädliche Einwirkung auf ein Minimum reduziert werden. Um einen reibungsfreien Ablauf der Baumaßnahmen zu gewährleisten, sollte die Bodenkundliche Baubegleitung bereits in der Planungsphase einbezogen werden.
Zu den Aufgaben der Bodenkundlichen Baubegleitung gehören:
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